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      Betriebsordnung Gießgang:
      Der älteste Bescheid hat die Betriebsordnung Gießgang nur befristet bewilligt. Mit dem Kollaudierungsbescheid des KW Greifenstein (1999) wurde die Betriebsordnung mit Stand 1995 unbefristet bewilligt und nach einer Aufhebung der Auflage 26 durch den Verwaltungsgerichtshof wurde diese abgeändert und die ganze Betriebsordnung noch einmal bewilligt. Gleichzeitig wurde auch die zeitliche Reduktion der Absenkphase im Herbst (ein statt zwei Monate) bewilligt - gilt unbefristet - und die Frühjahrsaufstauung - wobei diese nur für die Zeit des Probebetriebs gilt (also bis Ende 2008). Bis zur neuen Bewilligung der Betriebsordnung Gießgang darf also keine Aufstuung im Frühjahr stattfinden.
      Die Verbund-AHP (vormals DOKW) und das Lebensministerium (= Oberste Wasserrechtsbehörde) ziehen sich auf die Position des aufrechten Bescheides zurück.
       
      Die FAKTEN:
      1.) Die Betriebsordnung Gießgang Tullner Donau-Auen wurde 1983 unter anderen Grundwasserbedingungen wie heute erlassen.
      2.) Die Au wird künstlich auf einem mittleren Grundwasserstand (MGW) gehalten, ein Zustand den die Natur so niemals vorgesehen hat. Nach der Schneeschmelze, bei ausgiebigen Niederschlägen bzw. Hochwasser der Donau wird der MGW weit überschritten!
      3.) Einlaufbauwerke und vor allem die Flutmulde (Überströmstrecke) dotieren den Gießgang ohne Rücksicht auf den Grundwasserstand im nördlichen Hinterland.
      4.) Die Schmida weist in ihrem Unterlauf Anlandungen und teilweise Verklausungen auf - dieser Bereich ist Privatbesitz und muß laut Wasserrechtsgesetz nur im Ermessen des Grundbesitzers geräumt werden.
      5.) Lt. Studie des Joanneum Research Graz (Dr. Fank), bewirkt eine dauerhafte Absenkung des Gießganges um 0,5 m im Raum Absdorf bis zu 0,4 m Grundwasserreduktion.
      6.) Vorschlag (Idee von Marktgemeinde Stetteldorf): Probebetrieb 2 Jahre mit Absenkung Gießgang um 0,5 m und begleitendes Monitoring.
      7.) Die Forst- und Fischereiberechtigten sowie Grundeigentümer haben im Falle einer Absenkung des Gießganges mit Entschädigungsforderungen gedroht.
      8.) Verbund-AHP als Betreiber des Gießganges wollen das Risiko von Klagen nicht eingehen (großer Respekt, bzw. gar kein Interesse uns zu helfen).
      9.) Nach einer Unzahl von Besprechungen, Erhebungen, Bereisungen, Fotodokumentationen, Urgenzen und Verhandlungen kamen wir - und auch unser Mediator, Hr. Univ. Prof. Dr. Heinz Brandl, nach der letzten Konferenz, am Freitag den 3.4.2009 im Lebensministerium, zu dem Schluss: WIR BRAUCHEN EIN POLITISCHES MACHTWORT!
      Es will niemand die Au trocken legen! Ein allseits tragbarer Kompromiss wird gesucht.
      Vor 50 Jahren und noch früher waren tatsächlich viele der heute betroffenen Felder und bebauten Flächen "Feuchzonen" - das stimmt. Aber seither sind von Menschenhand veränderte Tatsachen geschaffen worden:
      - die Schmida wurde reguliert (Mitte der 50 er Jahre)!
      - die Donau wurde mehrfach reguliert und weite Bereiche beider Donauufer abgedichtet.
      - das Donaukraftwerk Greifenstein wurde errichtet.
      - der Gießgang Tullner-Donau-Auen wurde geschaffen.
      - die S5 wurde gebaut und teilweise tief gespundet.
       
     

    Gießgang:

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