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Soweit der Interessensgemeinschaft bekannt ist, gibt es für Betroffene des hohen Grundwasserstandes folgende Förderungen:

Wenn Sie Informationen über weitere Förderungen (z. B. im Bereich der Landwirtschaft) haben, kontaktieren Sie uns bitte per e-Mail unter grundwasserproblem@gmx.at.



Förderung des Landes NÖ

Das Land fördert die Maßnahmen zur Beseitigung von Grundwasserschäden an Wohngebäuden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder eines Darlehens (Laufzeit: 27,5 Jahre, 1 % Verzinsung).

Diese Förderung endet mit 31.12.2011.

Gefördert wird

  1. die nachhaltige Sanierung des Kellers (entweder durch die dem Stand der Technik entsprechende Abdichtung oder durch die Aufgabe des Kellers und die damit verbundenen Maßnahmen) und
  2. die Schaffung von Ersatzflächen durch Neuerrichtung/Adaptierung eines Nebengebäudes als Lagerraum/Heizraum

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der anerkannten Investitionskosten bis zu folgendem Höchstausmaß:

  Zuschuss Darlehen
a) nachhaltige Sanierung des Kellers bis zu € 15.000,-- bis zu € 30.000,--
b) Schaffung von Ersatzflächen bis zu € 6.000,-- bis zu € 12.000.--

Das Gesamtausmaß der Förderleistung (Punkte a + b) im Zuschussbereich darf € 15.000,-- bzw. im Darlehensbereich € 30.000,-- nicht übersteigen.


Notwendige Unterlagen für Einreichung:

Weiterführende Informationen, Details und Antragsformular:
http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Sanieren-Renovieren/Grundwasserhilfe/Grundwasserhilfe.html



Stromanbieter

Wenn wegen des hohen Grundwasserstandes erhöhte Stromkosten angefallen sind, gewährt der Stromanbieter 30 Frei-Tage, die auf der Jahresabrechnung gutgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist eine Bestätigung der Gemeinde für jeden Antragsteller.



Hinweis zum Jahresausgleich/Einkommensteuererklärung 2010

Das Steigen des Grundwasserspiegels fällt zwar nicht unter Katastrophen oder Naturereignisse, es ist aber möglich,

beim Jahresausgleich oder bei der Einkommensteuererklärung unter außergewöhnliche Belastungen abzüglich Ersätze (Land oder Versicherung) geltend zu machen (siehe Information der Marktgemeinde Hausleiten vom 14.12.2010).